Beim hydraulischen Abgleich werden die Widerstände der Thermostatventile an den Heizkörpern so eingestellt, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die Wärmemenge bekommt, die benötigt wird, damit der gesamte Raum beheizt werden kann.
🔹 Gleichmäßige Wärmeverteilung
Alle Heizkörper bekommen genau die richtige Menge Energie = keine über- oder unterversorgten Räume mehr.
🔹 Mehr Wohnkomfort
In jedem Raum herrscht die gewünschte Temperatur, ohne ständiges Nachregeln an den Thermostaten.
🔹 Energieeinsparung von 5–15 %
Durch die optimal eingestellte Heizungsanlage sinkt der Energieverbrauch, unabhängig vom installierten Wärmeerzeuger!
🔹 Umweltschonend & Kostensparend
Durch die Einsparung von Brennstoff sinken die Heizkosten, gleichzeitig wird auch der CO₂-Ausstoß reduziert.
🔹 Leiser Betrieb
Strömungsgeräusche und Gluckern in den Leitungen werden deutlich reduziert.
🔹 Pflicht für Förderungen
Für die Förderung eines Heizungstauschs ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben, die Durchführung muss nachgewiesen werden.
Der hydraulische Abgleich ist (eigentlich) bei jedem Heizungstausch vorgeschrieben. Er wird allerdings oft nicht durchgeführt, entweder um Kosten zu sparen oder weil nicht verstanden wird, weswegen das gemacht werden soll.
Wird ein Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung bezuschusst, dann muss der hydraulische Abgleich genauso durchgeführt werden, wie bei jedem anderen Heizungstausch auch, allerdings wird es in diesem Fall überprüft und die Durchführung muss nachgewiesen werden.
Kurze Antwort:
Ja.
Längere Antwort:
Die Durchführung des hydraulischen Abgleich ist sehr sinnvoll. Wenn er nicht durchgeführt wird, arbeitet das gesamte System nicht so effizient wie es möglich wäre. Es kann zu Strömungsgeräuschen und erhöhten Verbräuchen kommen.
Wenn die Leistung der Anlage ausreichend ist, manche Räume im Gebäude aber trotzdem nicht richtig warm werden, liegt es in den meisten Fällen daran, dass kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Wird die Anlage hydraulisch abgeglichen, werden alle Heizkörper gleichmäßig warm und bekommen die optimale Menge an Wärme, so dass auch der letzte Heizkörper den Raum vollständig aufzuheizen.
Der hydraulische Abgleich kann auch bei bestehenden Anlagen durchgeführt werden und ist ein recht einfaches Mittel um die Effizienz der gesamten Anlage zu erhöhen.
Es gibt zwei verschiedene Arten, wie der hydraulische Abgleich gemacht werden kann:
Verfahren A:
Hier wird die Heizlast des Gebäudes ganz grob, anhand des Baujahres, geschätzt. Anhand dieser Schätzung und der (ungefähren) Größe des Raumes, wird dann das Thermostatventil eingestellt.
Dieses Verfahren ist nicht mehr zulässig!
Verfahren B:
Hierbei wird die Heizlast für jeden einzelnen Raum genau berechnet.
Für jeden Heizkörper wird der notwendige Volumenstrom berechnet.
Die Thermostatventile werden so voreingestellt, dass genau dieser Volumenstrom durchfließen kann.
Zusätzlich wird die Umwälzpumpe optimal eingestellt, damit sie nicht mehr Energie verbraucht als nötig.
Die Vorlauftemperatur wird so gewählt, dass die Anlage effizient, leise und gleichmäßig arbeitet.
Dieses Verfahren ist heute Stand der Technik und wird bei allen geförderten Heizungsmodernisierungen gefordert.
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich sind schwer abzuschätzen, hierbei kommt es immer auf das Gebäude an, wie groß das Gebäude ist, wieviele Räume, wieviele Heizkörper, etc..
Allerdings lässt sich grob sagen, dass die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, inklusive der Datenaufnahme vor Ort und der (notwendigen) raumweisen Heizlastberechnung, bei einem Einfamilienhaus erfahrungsgemäß zwischen 1.200€ und 1.600€ liegt.
Wenn keine voreinstellbaren Thermostatventile installiert sind, kommen noch die Kosten für neue Thermostatventile hinzu.
Sowohl bei Bestandsanlagen, als auch beim Einbau einer neuen Heizung, wird der hydraulische Abgleich gefördert:
Bestandsanlagen:
Bei Bestandsanlagen in Gebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, wird die Optimierung der Heizung gefördert, dazu zählt auch der hydraulischer Abgleich.
Das umfasst aber auch die Erneuerung der Umwälzpumpe, der Thermostatventile und/oder der Austausch von Heizkörpern, die Umrüstung von Einrohr- auf Zweirohrheizkreis, Installation einer Fußbodenheizung, so wie viele andere Maßnahmen, die in diesem Zuge mit durchgeführt werden können.
Bedingung hierfür ist, dass die Anlage mindestens 2 Jahre alt ist. Öl- und Gasheizungen dürfen nicht älter als 20 Jahre sein.
Die Förderung erfolgt durch das Programm "Heizungsoptimierung". Hierbei gibt es 15% Zuschuss. Mit einem Sanierungsfahrplan (in dem diese Maßnahme empfohlen wird) steigt der Zuschuss auf 20%.
Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs wird mit 50% gefördert, wenn sie durch einen zertifizierten Energieberater (wie mich) durchgeführt wird!
Neuanlage:
Wird ein förderfähiger Wärmeerzeuger eingebaut, muss der hydraulische Abgleich ohnehin durchgeführt und nachgewiesen werden.
Die Kosten für den hydraulischen Abgleich (und allgemein die Optimierung der Anlage) werden mit dem gleichen Fördersatz bezuschusst, wie die Heizung selbst auch, also zwischen 30% und 70%.
Zuerst vereinbaren wir einen Termin.
Beim Termin werde ich mir das gesamte Gebäude (Außenwand, Dach, Keller, Fenster, Türen, Heizung, ...) anschauen und jeden Heizkörper aufnehmen. Für die Datenaufnahme brauche ich auf jeden Fall die Grundrisse/Pläne von jedem (beheizten) Stockwerk.
Im Büro werde ich zuerst die raumweise Heizlastberechnung anfertigen, danach werde ich den hydraulischen Abgleich berechnen.
Die Berechnungsunterlagen werden dem Kunden übermittelt, es wird auf eventuell vorhandene Schwachstellen und Optimierungspotential hingewiesen.
Der Installateur ihres Vertrauens wechselt dann (falls keine voreinstellbaren Ventile vorhanden sind) die Thermostatventile aus und stellt die Widerstände anhand der von mir berechneten Werte ein
Fertig.
Gar kein Problem, kontaktiere mich einfach:
Per E-Mail an sandra@koch-energieberater.de
Über das Kontaktformular meiner Homepage (einfach klicken)
Per Telefon unter 015737657381