Es werden energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel:
Dachdämmung
Dämmung der obersten Geschossdecke
Dämmung der Außenwand
Austausch der Fenster
Austausch der Haustür
Dämmung der Kellerdecke
Einbau einer Heizung auf Grundlage erneuerbarer Energien (z.B. Holzpelletsheizung, Wärmepumpe, Solarthermieanlage)
Heizungsoptimierung (bei Bestandsanlagen)
Einbau einer Lüftungsanlage
Außer beim Einbau einer neuen Heizung und der Heizungsoptimierung wird bei allen Maßnahmen vorgeschrieben, dass ein zertifizierter Energieberater die Anforderungen der Förderrichtlinien überprüft und beratend zur Seite steht. Wobei die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten bei einem Heizungstausch oder einer Heizungsoptimierung trotzdem empfohlen wird..
Betrifft die Gebäudehülle (z.B. Dach, Fenster, Außenwand, Kellerdecke) aber auch Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung:
Ohne Sanierungsfahrplan:
Investitionszuschuss: 15%
Maximal anrechenbare Investitionssumme: 30.000€ pro Wohneinheit
Mit Sanierungsfahrplan:
Investitionszuschuss: 20%
Maximal anrechenbare Investitionssumme: 60.000€ pro Wohneinheit
Hier gibt es einen Investitionszuschuss, zwischen 30% und 70%
Die Höhe der Förderung gliedert sich wie folgt auf:
Für alle Wohneinheiten:
30% Grundförderung
5% Effizienzbonus *
(*Für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder einer anderen Wärmequelle als Luft)
2.500€ Emissionsminderungszuschlag*²
*²Wenn eine Biomasseanlage mit einem (durch Messung) nachgewiesenen Feinstaubgehalt unter 2,5mg/m³ im Abgas eingebaut wird.
Für Eigentümer*innen die ihre Wohneinheit selbst bewohnen:
Klimageschwindigkeitsbonus 20%
Wenn eine funktionsfähige Ölheizung (egal wie alt) oder ein Gas- bzw. Biomassekessel oder Nachtspeicheröfen welche über 20 Jahre alt sind, beim Heizungstausch demontiert und entsorgt werden.
Einkommensbonus 30%
Wenn das Jahreshaushaltseinkommen in den letzten 3 Jahren unter 40.000€ lag
Der Maximalfördersatz beträgt 70%
Die maximale Investitionssumme beim Heizungstausch:
Hier liegt oft die Krux bei einem Heizungstausch, vor allem bei Einfamilienhäusern
Für die erste Wohneinheit:
30.000€
für jede weitere WE (bis zur 6.)
+15.000€
jede weitere WE ab der 7. :
+8.000€
Bei einem Einfamilienhaus liegt der maximale Investitionsbetrag also bei 30.000€. Kostet die neue Heizung mehr als 30.000€, bekommt man den Differenzbetrag nicht gefördert.
Sehr zinsgünstiger Kredit von der KfW-Bank mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Der Tilgungszuschuss liegt zwischen 5% (Effizienzhaus 85) und 25% (Effizienzhaus 40 mit erneuerbarer Energien Klasse).
Die Höhe des Kredits liegt bei 120.000€ pro Wohneinheit, ohne erneuerbare Energien Klasse und 150.000€ pro Wohneinheit mit erneuerbarer Energien Klasse.
Für Neubauten gibt es inzwischen das Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"
Es wird ein Zinsgünstiger Kredit gewährt, mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000€ (ohne QNG-Siegel) bzw. 150.000€ (mit QNG-Siegel) pro Wohneinheit.
Für die Nachhaltigkeitsklasse (QNG-Siegel) muss, zusätzlich zu der Tätigkeit des Energieberaters, noch eine so genannte Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgen. Hierfür muss ein separater Nachhaltigkeitsexperte beauftragt werden.
Der größte Anbieter für das so genannte "QNG-Siegel" (Qualitätssiegel für nachhaltiges bauen) ist die deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB).
Eine Broschüre für Bauherren über das QNG-Siegel finden sie hier (wenn sie den Link öffnen wird die Broschüre im PDF-Format heruntergeladen)
Die Website der DGNB finden sie hier
Eine Datenbank der Nachhaltigkeitsexperten der DGNB finden sie hier
Es gibt noch andere Anbieter für eine Nachhaltigkeitszertifizierung, ich stehe in keiner Verbindung zur DGNB und ich möchte auch keine Werbung für diese Organisation machen.
Sie können das QNG-Siegel auch bei jeder anderen Organisation welche diese Zertifizierung anbietet in Auftrag geben!
Ich möchte Ihnen auf dieser Seite soviele relevante Informationen wie möglich zu dem Thema zur Verfügung stellen, gleichzeitig soll die Seite aber so übersichtlich wie möglich sein, daher verzichte ich darauf an dieser Stelle noch andere Anbieter aufzuzählen, ansonsten wäre es zu unübersichtlich. Andere Anbieter finden sie im Internet.
!Wichtig! Der Antrag muss gestellt werden bevor mit dem Bauvorhaben begonnen wird !Wichtig!
Als erstes werden Angebot(e) eingeholt
Die Förderfähigkeit des Bauvorhabens wird von mir anhand des Angebots überprüft, auf eventuell nicht förderfähige Maßnahmen wird hingewiesen bzw. die Planung verändert
Ist alles geprüft wird von mir eine "Technische Projektbeschreibung (TPB)" erstellt.
Wir stellen den Antrag beim BAFA gemeinsam, entweder Online oder persönlich, bei mir im Büro
Auf eigenes finanzielles Risiko kann nun mit dem Bauvorhaben begonnen werden, erst wenn der Zuwendungsbescheid vom BAFA zugestellt wurde, gibt es eine Garantie für die Förderung
Nach Abschluss des Bauvorhabens wird dieses von mir auf richtige Ausführung überprüft.
Wenn alles in Ordnung ist, erstelle ich einen "Technischen Projektnachweis (TPN)" als Bestätigung
Um die benötigten Formulare, Berechnungen und Unterlagen kümmere ich mich selbstverständlich
Den Verwendungsnachweis und TPN reichen wir dann wieder gemeinsam beim BAFA ein
Der Investitionszuschuss wird nach Überprüfung durch das BAFA ausgezahlt
Die Förderung bei einem Heizungstausch (KfW) läuft ähnlich ab, wie die Förderung für Einzelmaßnahmen beim BAFA.
Jede Maßnahme die durch BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Heizungstausch gefördert werden kann, kann auch mit einem Ergänzungskredit durch die KfW-Bank finanziert werden.
Ansprechpartner hierfür ist die Hausbank.
Wenn sie planen ein Effizienzhaus zu bauen oder ihr bestehendes Gebäude umfassend auf Effizienzhausniveau zu sanieren werde ich die Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit ihnen Planen, dabei werde ich anhand der Richtlinien der KfW-Bank und, falls vorhanden, ihrer Vorschläge, ermitteln, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um das gewünschte Effizienzhausniveau zu erreichen.
Bei einem Neubau (KFN) müssen zu diesem Zeitpunkt Pläne vorhanden sein. Wenn der Architekt schon geplant hat, wie die Bauteile aufgebaut sind (z.B. wie dick die Außenwanddämmung ist und welche Wärmeleitgruppe usw.), werde ich überprüfen, ob so ein Effizienzhausniveau erreicht wird oder ob noch Änderungen an der Planung notwendig sind
Wenn geklärt ist, wie das Haus gebaut wird bzw. welche Sanierungsmaßnahmen wie durchgeführt werden, müssen Angebote eingeholt werden.
Die vorhandenen Angebote werde ich auf Übereinstimmung mit der Planung überprüfen und auf eventuell notwendige Änderungen im Angebot hinweisen.
Sind die Angebote überprüft und die Planung wurde mit den Handwerkern abgestimmt, werde ich bei der KfW-Bank die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA wird von ihrer Hausbank benötigt um den Kredit beantragen zu können. Wenn die BzA ausgestellt ist und die Bank alles geregelt hat, kann das Geld abgerufen werden.
! WICHTIG !
Bevor die BzA erstellt ist und die Bank den Kredit beantragt hat, dürfen keine Verträge unterschrieben oder Aufträge erteilt werden!
! WICHTIG !
Wenn mit der Bank alles geregelt ist, dürfen Verträge unterschrieben werden und mit dem Bauvorhaben darf begonnen werden.
Während der Bauarbeiten kann eine energetische Baubegleitung erfolgen, da es hier aber um das Förderverfahren geht, wird das an dieser Stelle nicht erläutert.
Wenn das Bauvorhaben beendet ist und alle Rechnungen vorhanden sind, werden die Sanierungsmaßnahmen und die Rechnungen von mir geprüft.
Anschließend wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) von mir erstellt, die BnD wird von ihrer Hausbank benötigt um den Antrag abschließen und den Tilgungszuschuss vom Kreditbetrag abziehen zu können.
Die Kosten werden Anhand des tatsächlichen Aufwands berechnet. Ein "durchschnittliches" Bauvorhaben (Einzelmaßnahmen), z.B. eine Dachsanierung in einem Einfamilienhaus, kostet etwa 800€ bis 1.200€. Inklusive alles was oben bei Ablauf Einzelmaßnahmen steht.
Bei einer Effizienzhausplanung lässt sich der Aufwand nur sehr schwer beziffern, ohne die Einzelheiten zu kennen, im Schnitt wird das irgendwo zwischen 3.000€ und 8.000€ liegen.
ABER
Meine Tätigkeiten werden bei der Sanierung der Gebäudehülle (BAFA Einzelmaßnahmen) zu 50% in Form eines Investitionszuschuss gefördert und somit wieder an sie zurück gezahlt.
Das bedeutet unterm Strich zahlen sie bei Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle) zwischen 400€ und 600€ für meine Tätigkeiten!
Beim Heizungstausch gibt es keinen extra Fördertopf für meine Tätigkeiten, hier wird mein Honorar mit in die "normale" Förderung mit eingerechnet, die Förderung beträgt also zwischen 30% und 70%.
Wenn der maximale Investitionsbetrag durch den Einbau der Heizung schon ausgereizt wurde, können meine Rechnungen auch steuerlich (ESTG §35c) gefördert werden, wenn Sie das Gebäude selbst nutzen. Auch hier werden meine Rechnungen mit 50% bezuschusst. Sie bekommen den Betrag dann von Ihrer Steuerlast abgezogen.
Ein Dach wird nachträglich zum Preis von 35.000€ gedämmt, ein Sanierungsfahrplan ist vorhanden
Der Energieberater kostet zusätzlich nochmal 1.000€
Die Förderung für das Dämmen des Dachs (20% bzw. 15% + 5% isfp-Bonus) beträgt in diesem Fall 7.000€
Die Rechnung des Energieberaters wird zu 50% zurückerstattet, also in dem Fall 500€
Somit beträgt die Gesamtförderung in diesem Beispiel 7.500€
Wird eine Maßnahme aus einem vorher erstellten Sanierungsfahrplan ausgeführt, so erhöht sich die Förderquote um 5%, von 15% auf 20%
(Nicht für Heizungstausch und Effizienzhaus)
Für Informationen zum Sanierungsfahrplan klicken sie hier auf den Text