Es werden energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel:
Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Außenwand, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Haustür
Anlagentechnik – Einbau einer Lüftungsanlage (bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung)
Heizungsoptimierung – Optimierung bestehender Heizungsanlagen (z.B. Hydraulischer Abgleich, neue Heizkörper, Fußbodenheizung, ...)
Heizungstausch – Einbau einer Heizung auf Grundlage erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpe, Holzpelletsheizung, Solarthermieanlage)
Für die meisten Maßnahmen ist die Einbindung einer zertifizierten Energieberaterin vorgeschrieben.
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Investitionszuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Ohne Sanierungsfahrplan:
Investitionszuschuss: 15%
Maximal anrechenbare Investitionssumme: 30.000€ pro Wohneinheit
Mit Sanierungsfahrplan:
Investitionszuschuss: 20%
Maximal anrechenbare Investitionssumme: 60.000€ pro Wohneinheit
Investitionszuschuss beim Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
30% Grundförderung für alle
+5% Effizienzbonus (Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder anderer Wärmequelle als Luft)
+20% Klimageschwindigkeitsbonus (nur für selbstgenutzte Wohneinheiten), funktionstüchtige Ölheizung/Nachtspeicherofen oder Gasheizung/Biomassekessel über 20 Jahre alt, wird ersetzt
+30% Einkommensbonus (nur für selbstgenutzte Wohneinheiten), Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000€ in den letzten 3 Jahren
Maximal: 70%
Die maximale anrechenbare Investitionssumme beträgt 30.000€ für die erste Wohneinheit, +15.000€ für jede weitere WE bis zur 6., +8.000€ ab der 7. WE.
Sehr zinsgünstiger Kredit von der KfW-Bank mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Der Tilgungszuschuss liegt zwischen 5% (Effizienzhaus 85) und 25% (Effizienzhaus 40 mit Erneuerbarer-Energien-Klasse).
+10% Worst-Performing-Building-Bonus (WPB), für Gebäude der Energieeffizienzklasse H (lt. Energieausweis)
Die Höhe des Kredits liegt bei 120.000€ pro Wohneinheit, ohne Erneuerbare-Energien-Klasse und 150.000€ pro Wohneinheit mit Erneuerbarer-Energien-Klasse.
Zinsgünstige Kredite der KfW-Bank für energieeffiziente Neubauten – aktuell ohne Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus 55 (befristet bis 30.06.2026) – Kredit bis 100.000€ pro Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) – Kredit bis 100.000€ pro Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Zertifizierung – Kredit bis 150.000€ pro Wohneinheit
Für die QNG-Zertifizierung muss zusätzlich ein separater Nachhaltigkeitsexperte beauftragt werden.
⚠️ Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Bauvorhaben begonnen wird!
Angebot(e) einholen
Ich prüfe die Förderfähigkeit anhand des Angebots und weise auf eventuelle Änderungen hin
Ich erstelle die Technische Projektbeschreibung (TPB) / Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir stellen gemeinsam den Antrag beim BAFA / der KfW
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids/Zusageschreibens darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden
Nach Abschluss prüfe ich die Rechnungen, alle Nachweise, die Ausführung und erstelle den Technischen Projektnachweis (TPN) / die Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Wir reichen die Abschlussunterlagen gemeinsam ein
Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt
Jede Maßnahme die durch BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Heizungstausch gefördert werden kann, kann auch mit einem Ergänzungskredit durch die KfW-Bank finanziert werden.
Ansprechpartner hierfür ist die Hausbank.
Ich analysiere die geplanten Maßnahmen anhand der vorhandenen Pläne und der KfW-Richtlinien
Angebote einholen
Ich prüfe die Angebote auf Übereinstimmung mit der Planung und weise auf eventuelle Änderungen hin
Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die Hausbank beantragt den Kredit mit der BzA
⚠️ Wichtig: Erst wenn die BzA erstellt und der Kredit beantragt ist, dürfen Verträge unterschrieben und Aufträge erteilt werden!
Nach Bankbestätigung darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden
Nach Abschluss prüfe ich die Ausführung und erstelle die Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Die Hausbank verwendet die BnD um den Tilgungszuschuss vom Kreditbetrag abzuziehen
Während des Bauvorhabens stehe ich Ihnen jederzeit bei Fragen zur Seite.
Einzelmaßnahmen (BAFA): Meine Tätigkeiten kosten zwischen 800€ und 1.200€, davon werden 50% gefördert.
Ihr Eigenanteil: zwischen 400€ und 600€
Heizungstausch (KfW): Mein Honorar (zwischen 800€ und 1.200€) wird direkt in die normale Förderung (30–70%) eingerechnet
Effizienzhaus (KfW): Je nach Aufwand zwischen 3.000€ und 8.000€ für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Steuerliche Förderung: Wird der maximale Investitionsbetrag durch den Heizungseinbau ausgereizt, können meine Rechnungen alternativ steuerlich gefördert werden (ESTG §35c). Bei ausschließlicher Selbstnutzung des Gebäudes mit 50% Bezuschussung.
Die genannten Beträge beziehen sich auf die Begleitung der Sanierung und sind Richtwerte, der tatsächliche Aufwand kann je nach Projekt und zusätzlichen Leistungen nach oben oder unten abweichen.
Ein Dach wird nachträglich zum Preis von 35.000€ gedämmt, ein Sanierungsfahrplan ist vorhanden
Der Energieberater kostet zusätzlich nochmal 1.000€
Die Förderung für das Dämmen des Dachs (20% bzw. 15% + 5% isfp-Bonus) beträgt in diesem Fall 7.000€
Die Rechnung des Energieberaters wird zu 50% zurückerstattet, also in dem Fall 500€
Somit beträgt die Gesamtförderung in diesem Beispiel 7.500€
Wird eine Maßnahme aus einem vorher erstellten Sanierungsfahrplan ausgeführt, so erhöht sich die Förderquote um 5%, von 15% auf 20%
(Nicht für Heizungstausch und Effizienzhaus)
Fördermittel sind komplex.
Ich sage Ihnen gerne, was für Ihr Vorhaben möglich ist.