Ein Energieausweis ist ein Dokument welches angibt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Darin wird übersichtlich anhand eines Bandtachos der Energiebedarf und andere energetische Kennwerte, wie zum Beispiel der Primärenergiebedarf, des Gebäudes dargestellt.
Jeder Neubau in Deutschland braucht einen Energieausweis
Wird ein Gebäude (oder eine Nutzungseinheit davon) verkauft, vermietet oder verpachtet, so ist der Eigentümer Verpflichtet dem Käufer/Mieter/Pächter den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Nach Abschluss des Kauf/Miet/Pachtvertrags ist der Energieausweis (oder eine Kopie davon) auszuhändigen.
Der ausführliche Gesetzestext im Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann hier nachgelesen werden
Durch den Energieausweis können verschiedene Gebäude anhand der Energieeffizienz, auch von einem Laien, verglichen werden, somit herrscht eine bessere Transparenz für den Mieter, Käufer oder Pächter mit welchen Kosten er zu rechnen hat.
Wer keinen Energieausweis bei der Besichtigung vorlegt oder spätestens bei Abschluss des Vertrags aushändigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §108 GEG und wird mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro geahndet.
Es gibt zwei verschiede Arten:
Energiebedarfsausweis: Diese Art von Ausweis ist bei jedem Wohngebäude gültig. Er bietet eine gute Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden, da nicht der tatsächliche Verbrauch ermittelt wird, sondern anhand eines genormten Berechnungsverfahren berechnet wird, wie viel das Haus bei Standardbedingungen verbraucht.
Energieverbrauchsausweis: Dieser Ausweis ist nur gültig für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten und, wenn der Bauantrag nach dem 01. 11. 1977 gestellt wurde oder das Wärmeschutzniveau von 1977 schon vorher eingehalten wurde. Bei dieser Methode, kann der "Störfaktor Mensch" nicht herausgerechnet werden. War der Vormieter zum Beispiel sehr verschwenderisch, ist das Ergebnis auch deutlich höher.
Bei mir werden ausschlieslich Energiebedarfsausweise erstellt, diese sind damit auch ausnahmslos für alle Wohngebäude gültig.
Wenn sie einen Energieausweis für ihr Gebäude anfertigen lassen wollen, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Sie rufen mich an oder schreiben mir eine E-Mail und wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin bei dem ensprechenden Gebäude. Bei dem Vor-Ort-Termin wird das Haus von mir an folgenden Stellen besichtigt:
Dachboden
Oberste Geschossdecke
Fenster (sind in dem Gebäude alle Fenster gleich, reicht es eins davon genauer anzuschauen)
Haustür, evtl Kellerabgang o.Ä.
Keller
Heizungsanlage
Wärmeverteilungseinrichtungen (Heizkörper, Thermostatventile, Umwälzpumpe, usw.)
Bei der Besichtigung mache ich Notizen damit ich im Büro alles berechnen kann, dafür brauche ich dann noch folgende Unterlagen:
Baupläne des Gebäudes
Wurde das Haus nachträglich saniert, ist eine Rechnung o.Ä. sinnvoll, damit die Sanierung auch wie durchgeführt in der Berechnung berücksichtigt werden kann
Die Kosten des Energieausweises richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der entsteht. Bei einem "normalen" Einfamilienhaus betragen die Kosten in der Regel zwischen 600€ und 800€.
Ein Energieausweis ist immer für 10 Jahre gültig. Es wird außerdem ein neuer Energieausweis benötigt wenn an dem Gebäude wesentliche Veränderungen des energetischen Niveaus stattfinden, zum Beispiel wenn an dem Haus die Fenster erneuert werden oder das Dach gedämmt wird.