Staatliche Förderung von Bauvorhaben

Was wird gefördert?

Es werden energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel:

Außer beim Einbau einer neuen Heizung wird bei allen Maßnahmen vorgeschrieben, dass ein zertifizierter Energieberater die Anforderungen der Förderrichtlinien überprüft und beratend zur Seite steht. Wobei auch die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten bei einem Heizungstausch sinnvoll ist.

Welche Arten von Förderung gibt es?

Für Sanierungen

Einzelmaßnahmen



Umfassende Sanierung



Für Neubauten


Für die Nachhaltigkeitsklasse muss, zusätzlich zu der Tätigkeit des Energieberaters, noch eine so genannte Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgen. Hierfür muss ein separater Nachhaltigkeitsexperte beauftragt werden. 

Der größte Anbieter für das so genannte "QNG-Siegel"  (Qualitätssiegel für nachhaltiges bauen) ist die deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB).

Eine Broschüre für Bauherren über das QNG-Siegel finden sie hier  (wenn sie den Link öffnen wird die Broschüre im PDF-Format heruntergeladen)

Die Website der DGNB finden sie hier 

Eine Datenbank der Nachhaltigkeitsexperten der DGNB finden sie hier 

Es gibt noch andere Anbieter für eine Nachhaltigkeitszertifizierung, ich stehe in keiner Verbindung zur DGNB und ich möchte auch keine Werbung für diese Organisation machen.

Sie können das QNG-Siegel auch bei jeder anderen Organisation welche diese Zertifizierung anbietet in Auftrag geben!

Ich möchte Ihnen auf dieser Seite soviele relevante Informationen wie möglich zu dem Thema zur Verfügung stellen, gleichzeitig soll die Seite aber so übersichtlich wie möglich sein, daher verzichte ich darauf an dieser Stelle noch andere Anbieter aufzuzählen, ansonsten wäre es zu unübersichtlich. Andere Anbieter finden sie im Internet.



Wie ist der Ablauf?

Einzelmaßnahmen

(Investitionszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

!Wichtig! Der Antrag muss gestellt werden bevor mit dem Bauvorhaben begonnen wird !Wichtig!

Investitionszuschuss:

Als erstes werden Angebot(e) eingeholt

Die Förderfähigkeit des Bauvorhabens wird von mir anhand des Angebots überprüft, auf eventuell nicht Förderfäige Maßnahmen wird hingewiesen bzw. die Planung verändert

Ist alles geprüft wird von mir eine "Technische Projektbeschreibung (TPB)" erstellt.

Ich stelle den Antrag für den Zuschuss beim BAFA 

Auf eigenes Finanzielles Risiko kann nun mit dem Bauvorhaben begonnen werden, erst wenn der Zuwendungsbescheid vom BAFA zugestellt wurde, gibt es eine Garantie für die Förderung

Nach Abschluss des Bauvorhabens wird dieses von mir auf richtige Ausführung überprüft.

Wenn alles in Ordnung ist, erstelle ich einen "Technischen Projektnachweis (TPN)" als Bestätigung

Um die benötigten Formulare, Berechnungen und Unterlagen kümmere ich mich selbstverständlich

Der Verwendungsnachweis und TPN werden dann von mir beim BAFA eingereicht

Der Investitionszuschuss wird nach Überprüfung durch das BAFA ausgezahlt



Effizienzhaus

(Kredit KfW-Bank)

Wenn sie planen ein Effizienzhaus zu bauen oder ihr bestehendes Gebäude umfassend auf Effizienzhausniveau zu sanieren werde ich die Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit ihnen Planen, dabei werde ich anhand  der Richtlinien der KfW-Bank und, falls vorhanden, ihrer Vorschläge, ermitteln, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um das gewünschte Effizienzhausniveau zu erreichen.


Bei einem Neubau müssen zu diesem Zeitpunkt Pläne vorhanden sein. Wenn der Architekt schon geplant hat, wie die Bauteile aufgebaut sind (z.B. wie dick die Außenwanddämmung ist und welche Wärmeleitgruppe usw.), werde ich überprüfen, ob so ein Effizienzhausniveau erreicht wird oder ob noch Änderungen an der Planung notwendig sind


Wenn geklärt ist, wie das Haus gebaut wird bzw. welche Sanierungsmaßnahmen wie durchgeführt werden, müssen Angebote eingeholt werden.

Die vorhandenen Angebote werde ich auf Übereinstimmung mit der Planung überprüfen und auf eventuell notwendige Änderungen im Angebot hinweisen.


Sind die Angebote überprüft und die Planung wurde mit den Handwerkern abgestimmt, werde ich bei der KfW-Bank die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA wird von ihrer Hausbank benötigt um den Kredit beantragen zu können. Wenn die BzA ausgestellt ist und die Bank alles geregelt hat, kann das Geld abgerufen werden.

! WICHTIG !

Bevor die BzA erstellt ist und die Bank den Kredit beantragt hat, dürfen keine Verträge unterschrieben oder Aufträge erteilt werden!

! WICHTIG !

Wenn mit der Bank alles geregelt ist, dürfen Verträge unterschrieben werden und mit dem Bauvorhaben darf begonnen werden.


Während der Bauarbeiten kann eine energetische Baubegleitung erfolgen, da es hier aber um das Förderverfahren geht, wird das an dieser Stelle nicht erläutert.


Wenn das Bauvorhaben beendet ist und alle Rechnungen vorhanden sind, werden die Sanierungsmaßnahmen und die Rechnungen von mir geprüft.


Anschließend wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) von mir erstellt, die BnD wird von ihrer Hausbank benötigt um den Antrag abschließen und den Tilgungszuschuss vom Kreditbetrag abziehen zu können.



Was kostet mich die Arbeit des Energieberaters?

Die Kosten werden Anhand des tatsächlichen Aufwands berechnet. Ein "durchschnittliches" Bauvorhaben (Einzelmaßnahmen), z.B. eine Dachsanierung in einem Einfamilienhaus, kostet etwa 700€ bis 1000€. Inklusive alles was oben bei Ablauf Einzelmaßnahmen steht.

Bei einer Effizienzhausplanung lässt sich der Aufwand nur sehr schwer beziffern, ohne die Einzelheiten zu kennen, im Schnitt wird das irgendwo zwischen 3.000€ und 8.000€ liegen.


ABER

Meine Tätigkeiten werden zu 50% in Form eines Investitionszuschuss gefördert und somit wieder an sie zurück gezahlt. 

Das bedeutet unterm Strich zahlen sie bei Einzelmaßmahmen zwischen 350 und 500€ für meine Tätigkeiten!

Beispiel:

Ein Dach wird nachträglich zum Preis von 35.000€ gedämmt

Der Energieberater kostet zusätzlich nochmal 800€

Die Förderung für das Dämmen des Dachs (20%) beträgt in diesem Fall 7.000€

Die Rechnung des Energieberaters wird zu 50% zurückerstattet, also in dem Fall 400€

Somit beträgt die Gesamtförderung in diesem Beispiel 7.400€

Bonus für einen Sanierungsfahrplan

Wird eine Maßnahme aus einem vorher erstellten Sanierungsfahrplan ausgeführt, so erhöht sich die Förderquote nochmal um 5%

(Nicht für Heizungstausch und Effizienzhaus)

Für Informationen zum Sanierungsfahrplan klicken sie hier auf den Text